Der Beleihungswert eines Grundstückes ist der Wert, von dem mit hoher Sicherheit erwartet werden kann, dass er über einen längeren Zeitraum im normalen Geschäftsverkehr realisiert werden kann. Voraussetzung ist, dass dieser Wert zum Bewertungszeitpunkt auf den aus dem langfristigen Marktgeschehen abgeleiteten Erkenntnissen basiert. Er darf dabei nur dauerhafte und zukunftssichere Merkmale berücksichtigen. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere die Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes (Beleihungswertermittlungsverordnung – BelWertV) Anwendung findet das Beleihungswertgutachten insbesondere im Bereich der Beleihung von Immobilien und immobiliengleichen Rechten durch Kreditinstitute, Versicherungen und Bausparkassen.