Der Verkehrswert für Grundstücke und Gebäude ( Immobilien ) wird in § 194 BauGB definiert. Das Verkehrswertgutachten verschafft qualifiziert und belastbar Klarheit über den Wert einer Immobilie. Dabei kann es sich sowohl um unbebaute Grundstücke als auch um bebaute Grundstücke (Wohngebäude, Gewerbeobjekte, Spezialobjekte) handeln. Aber auch Wohneigentum, Teileigentum sowie Erbbaurechte werden im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens bewertet. Ich erstelle für Sie Verkehrswertgutachten insbesondere in folgenden Bereichen: Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes im Rahmen eines geplanten Kaufs/Verkaufs Ermittlung eines belastbaren Verkehrs-/Marktwertes bei juristischen Streitigkeiten Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes bei privaten Vermögensauseinandersetzungen Ermittlung eines Verkehrs-/Marktwertes für die steuerliche Behandlung von Immobilien